Internationale Steuerberatung
Was muss beim grenzüberschreitenden Kauf bzw. Verkauf beachtet werden? Was ist bei einer Betriebsstättengründung im Ausland zu berücksichtigen? Wir sind spezialisiert auf das internationale und europäische Steuerrecht und stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Unser Leistungsangebot - gerne auch maßgeschneidert
- internationale Steuerplanung
- Optimierung internationaler Unternehmensstrukturen (Standortplanung, Konzernstrukturierung)
- Grenzüberschreitende Umwandlungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe
- Investmentstrukturen in den Reformstaaten Zentraleuropas
- Begutachtung von Konzernfinanzierungen
- Dienstnehmerentsendungen
- Gutachten und rechtliche Beratung in Fragen des europäischen Steuerrechts
- Funktionsverlagerungen (Outbound-Fälle)
- Begutachtung von Verrechnungssystemen und Verrechnungspreisdokumentation
- Konzeption von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
- Buchhaltung und Lohnverrechnung für ausländische Unternehmen
- Außensteuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen
- EuGH-Rechtsprechung
- Betriebsstättengründung und -besteuerung unter besonderer Berücksichtigung der Gewinnabgrenzungsvorschriften
- Wohnsitzwechsel mit oder ohne Beibehaltung eines Zweitwohnsitzes in Deutschland
- Internationale Vermögensplanung unter Berücksichtigung der unbeschränkten und beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht
- Umsatzsteuer