Seitenbereiche
Lagerung von Eizellen - umsatzsteuerfrei, Heilbehandlung Schürmann Steuerberatungsgesellschaft

Lagerung von Eizellen

/steuernews_aerzte/
Illustration

Umsatzsteuerfrei bei therapeutischem Zweck

Der Fall

Streitpunkt war die steuerliche Behandlung der Kryokonservierung (tiefgefrorene Lagerung) weiblicher Eizellen. Das Finanzamt war der Auffassung, dass die Lagerung der befruchteten Eizellen keine steuerfreie Heilbehandlung mehr sei, soweit ihre Aufbewahrung nur für den ungewissen Fall einer Weiterbehandlung erfolge.

Das Urteil

Der Bundesfinanzhof (BFH) behandelte die über den Zeitpunkt der erstmaligen Schwangerschaft hinausgehende Lagerungsleistung hingegen als umsatzsteuerfrei. Begründung: Die weitere Lagerung diene der Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft und damit weiterhin therapeutischen Zwecken (Urteil vom 29.7.2015, XI R 23/13).

Stand: 26. November 2015

Bild: unknown - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen und für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Schürmann, Schürmann & Schürmann Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Schürmann, Schürmann und Schürmann - Steuerberater mit vier Kanzleien in Berlin (MitteBritz, Köpenick) und jeweils einer Kanzlei in Dallgow und Potsdam. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.