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Finanzverwaltung stellt ElsterFormular ein - Elster, Steuererklärung, Umsatzsteuervoranmeldung, Einkommensteuererklärung Schürmann Steuerberatungsgesellschaft

Finanzverwaltung stellt ElsterFormular ein

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Elster-Portal

„Elster“ ist das elektronische Portal der Finanzverwaltung zur Erstellung und Abgabe elektronischer Steuererklärungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und für den Bezug von Formularen aller Art. Die Vorgängerversion, „ElsterFormular“ bezeichnet, stellt die Finanzverwaltung zum Jahresende ein. Steuerpflichtige können dieses Portal letztmalig in diesem Jahr für Steuererklärungen und Anmeldungen des Jahres 2019 nutzen. Laufende Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das Jahr 2020 (abzugeben im Jahr 2020) sowie die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 (abzugeben im Jahr 2021) können nicht mehr in „ElsterFormular“ erstellt werden. Nutzer des alten ElsterFormular-Portals sollten daher umgehend auf „Mein Elster“ (www.elster.de) umstellen.

Datenexport

Steuerpflichtige, die bislang noch „ElsterFormular“ nutzen, können ihre Steuerdaten zu „Mein Elster“ oder zu einer anderen Software exportieren. Damit müssen die bereits in „ElsterFormular“ erfassten Angaben nicht mehr neu in „Mein Elster“ eingegeben werden. Der Datenexport kann mit dem Menüpunkt „Export“ durchgeführt werden. Die Finanzverwaltung stellt hierzu Infovideos zur Verfügung unter www.elster.de/eportal/infoseite/videos.

Stand: 30. März 2020

Bild: everythingpossible - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Schürmann, Schürmann & Schürmann Steuerberatungsgesellschaft mbH

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