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Roamingaufschläge - Telefonkosten, Europäische Union, Roaminggebühren Schürmann Steuerberatungsgesellschaft

Roamingaufschläge

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EU-Beschluss

Nach einem Beschluss der EU-Staaten und der Kommission entfallen die Aufschläge für das Telefonieren aus dem Mobilnetz im Ausland (sogenannte Roaminggebühren) zum 15.6.2017. Die EU hat mit den Telekommunikationsunternehmen eine entsprechende Einigung erzielt. Damit kostet das Telefonieren in ausländischen Mobilnetzen innerhalb des EU-Raums künftig nicht mehr als im Inland.

Keine höheren Inlandspreise

Die EU-Kommission hat gleichzeitig mit dem Wegfall der Roamingaufschläge die maximalen Großhandelspreise gesenkt, die die Betreiber sich gegenseitig für das Datenroaming in Rechnung stellen können. Damit soll verhindert werden, dass die neuen Roamingregeln missbraucht und die Preise im Inland erhöht werden.

Preisobergrenzen

Die EU-Verhandlungsführer und die Telekommunikationsunternehmen haben sich ab dem 15.6.2017 auf folgende Obergrenzen geeinigt: Für Anrufe gilt ein maximales Entgelt von 3,20 Cent pro Minute und für SMS-Nachrichten ein Entgelt von 1 Cent. Darüber hinaus werden die Preisobergrenzen für den Datenverkehr über fünf Jahre von € 7,70 pro GB (ab 15.6.2017) bis zum 1.1.2022 auf € 2,50 gesenkt.

Stand: 29. Mai 2017

Bild: Finanzfoto - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Schürmann, Schürmann & Schürmann Steuerberatungsgesellschaft mbH

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