Seitenbereiche
Klimafreundliche Gebäudesanierung - Sanierung, Steuerförderung, Klimaschutz, Steuerermäßigung Schürmann Steuerberatungsgesellschaft

Klimafreundliche Gebäudesanierung

/steuernews_mandanten/
Illustration

Energetische Sanierungen

Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde die Rechtsvorschrift des § 35c neu in das Einkommensteuergesetz (EStG) eingefügt. Die Vorschrift sieht Einkommensteuerermäßigungen für energetische Maßnahmen vor. Die Einkommensteuerermäßigungen betragen im Jahr des Abschlusses der Maßnahmen und im nächsten Kalenderjahr je 7 % der Aufwendungen, höchstens € 14.000,00 im ersten und zweiten Jahr und ab dem dritten Jahr 6 % der Aufwendungen, höchstens € 12.000,00. Insgesamt können also Steuerermäßigungen bis zu € 40.000,00 beantragt werden.

Mindestanforderungen

Welche Mindestanforderungen für die Steuerförderung einzuhalten sind, hat die Bundesregierung in der neuen Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung/ESanMV vom 2.1.2020 BGBl 2020 I Seite 3) festgelegt. Grundvoraussetzung nach § 35c Abs. 1 Satz 2 EStG ist, dass das Sanierungsobjekt älter als 10 Jahre ist. Die Verordnung enthält darüber hinaus detaillierte Vorschriften zur Dämmung von Wänden, von Dachflächen und zur Wärmedämmung von Geschossdecken. Außerdem sind Regelungen zur Erneuerung der Fenster, Außentüren und Heizungsanlagen enthalten.

Fachunternehmen

Eine weitere Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist die Ausführung der Sanierungsmaßnahmen durch eine Fachfirma. Als Fachunternehmen gelten u. a. Unternehmen aus dem Bereich der Mauer- und Betonbauarbeiten, Stuckateurarbeiten, Maler- und Lackierungsarbeiten, Zimmer-, Tischler- und Schreinerarbeiten oder aus dem Bereich der Wärme-, Kälte- und Schallisolierungsarbeiten (§ 2 ESanMV).

Stand: 25. Februar 2020

Bild: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen und für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Schürmann, Schürmann & Schürmann Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Schürmann, Schürmann und Schürmann - Steuerberater mit vier Kanzleien in Berlin (MitteBritz, Köpenick) und jeweils einer Kanzlei in Dallgow und Potsdam. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.