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Kurzarbeitergeld bis 30.6.2022 - Steueroase, Briefkastenfirma, Kurzarbeit Schürmann Steuerberatungsgesellschaft

Kurzarbeitergeld bis 30.6.2022

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Verlängerung bis Ende Juni

Nach den jüngsten Plänen des Bundesarbeitsministeriums sollen Betriebe noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen können. Die pandemiebedingten Sonderregelungen sollen damit um drei Monate bis zum 30. Juni verlängert werden. Ursprünglich hätte die Sonderreglung am 31.3.2022 enden sollen.

Maximale Bezugsdauer

Mit der geplanten Verlängerung erstreckt sich die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf bis zu 28 Monate. Voraussetzung ist, dass mindestens zehn Prozent der Beschäftigten des Unternehmens von Arbeitsausfall betroffen sind. Mit der Verlängerung soll verstärkten Entlassungen ab März 2022 bei den bereits länger kurzarbeitenden Betrieben entgegen gewirkt werden.

Stand: 24. Februar 2022

Bild: Gina Sanders - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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