Seitenbereiche
1 % Methoden bei mehreren privaten Fahrzeugen - Steuerermäßigung, Einkünfte, PKW Schürmann Steuerberatungsgesellschaft

1 % Methoden bei mehreren privaten Fahrzeugen

/steuernews_mandanten/
Illustration

Private PKW-Nutzung

Die private Nutzung eines zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Fahrzeugs muss für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises versteuert werden, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. 

Anscheinsbeweis

Selbst wenn der Steuerpflichtige darlegt, das Firmenfahrzeug nicht privat zu nutzen, kann die Finanzverwaltung eine Privatnutzung unterstellen. Denn es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass ein Betriebs-Pkw auch privat genutzt wird. Diesbezüglich besteht ein „Anscheinsbeweis“. Dieser Anscheinsbeweis ist allerdings nicht in „Stein“ gemeißelt, wie ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster zeigt (vom 21.3.2018, 7 K 388/17 G.U.F). Im Streitfall wurde ein BMW X 3 im Betriebsvermögen einer GmbH & Co KG gehalten. Die Unternehmerfamilie (Eltern und zwei Söhne) hatten folgende Privatfahrzeuge: Mercedes S 420, BMW 750, BMW Z4 sowie BMF 320d. Bei diesen vielen gleichwertigen Privatautos sah das Gericht den Anscheinsbeweis als erschüttert.

Fazit

Wird eine entsprechende Anzahl gleichwertiger Fahrzeuge im Privatvermögen unterhalten, sollte der Versuch unternommen werden, den Anscheinsbeweis zu erschüttern. Auf Nummer sicher geht man dabei, wenn für jedes Familienmitglied bzw. für jeden Mitunternehmer ein gleichwertiges Fahrzeug zur privaten Nutzung vorgehalten wird. Die Beweiserschütterung ist umso einfacher, je geringer die Unterschiede zwischen Firmen-Pkw und den Privatfahrzeugen sind. Ein Vollbeweis des Gegenteils, dass nämlich keine Privatnutzung stattgefunden hat, ist im Übrigen nicht erforderlich. Nach Auffassung des Gerichts reicht die Darlegung eines Sachverhalts, „der die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehens ergibt“. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Stand: 26. September 2019

Bild: RobertNyholm - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen und für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Schürmann, Schürmann & Schürmann Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Schürmann, Schürmann und Schürmann - Steuerberater mit vier Kanzleien in Berlin (MitteBritz, Köpenick) und jeweils einer Kanzlei in Dallgow und Potsdam. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.