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Ermäßigte Umsatzsteuer für Bahnfahrten - Umsatzsteuer, Höchststeuersatz, Regelsteuersatz Schürmann Steuerberatungsgesellschaft

Ermäßigte Umsatzsteuer für Bahnfahrten

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Regelsteuersatz

Fahrkarten der Bahn unterliegen dem Regelmehrwertsteuersatz von 19 %. Um Bahnfahrten angesichts der aktuellen Klimadebatte attraktiver zu machen, prüft die Bundesregierung gerade eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf 7 %. Damit läge der Steuersatz auf Bahntickets gleich mit den Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (für Beförderungsstrecken von nicht mehr als 50 Kilometer). 

Steuerliche Auswirkungen

Eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes würde zu jährlichen Umsatzsteuermindereinnahmen von € 500 Mio. führen, wie die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion mitteilte (BT-Drucks. 19/10805). 

Stand: 26. September 2019

Bild: dmitrydesigner - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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