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Grundstück - News zum Thema Schürmann Steuerberatungsgesellschaft

Grundstück: News zum Thema

Neue Grundsteuer Teil II

- Steuernews für Mandanten

Erklärungs- und Anzeigepflichten

Grundbesitzwertermittlung im Sachwertverfahren

- Steuernews für Mandanten

Finanzverwaltung veröffentlicht Indexwerte für 2023

Teilschenkung nicht einkommensteuerpflichtig

- Steuernews für Mandanten

Gemischte Schenkung ist nicht als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar

Grundsteuer

- Steuernews für Ärzte

Wohnungen Demenzkranker grundsteuerfrei

Grundstückskauf mit Bebauungsabsicht

- Steuernews für Mandanten

BFH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung in einem neueren Beschluss

Geplante Reform der Grundsteuer

- Steuernews für Mandanten

Neuerungen aus dem Koalitionsvertrag

Steuerfreier Grundstückserwerb aus dem Nachlass

- Steuernews für Mandanten

Voraussetzungen zur Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG

Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

- Steuernews für Mandanten

Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden.

Vermächtniserwerb kein Inlandsvermögen

- Steuernews für Mandanten

Steuerfreie Vermögensübertragung inländischer Grundvermögen an ausländische Erwerber

Wiedereinführung einer Baulandsteuer

- Steuernews für Mandanten

Bekämpfung von Grundstücksspekulationen

Hinweise zur Feststellungserklärung zur neuen Grundsteuer

- Steuernews für Mandanten

Erklärungspflichten der Grundstückseigentümer

Grundsteuererlass bei Mietausfällen- auch Corona-bedingt

- Steuernews für Mandanten

Steuerpflichtige mit vermieteten bebauten Grundstücken können auf Antrag eine von der Höhe der Mietminderung abhängige Grundsteuerbefreiung erhalten.

Wir über uns

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Schürmann, Schürmann und Schürmann - Steuerberater mit vier Kanzleien in Berlin (MitteBritz, Köpenick) und jeweils einer Kanzlei in Dallgow und Potsdam. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

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